“Tragische Schuld verkörpert sich im permanenten Konflikt zwischen der uralten religiösen Vorstellung von der Missetat als einer Beschmutzung, die einer ganzen Rasse anhaftet und unausweichlich von einer Generation auf die nächste vererbt wird […], und dem neuen vom Gesetz übernommenen Konzept, nach dem der Schuldige definiert wird als Privatperson, die sich aus eigenem Antrieb und unter keinem Zwang stehend entschlossen hat, ein Verbrechen zu begehen.”